Sobald die Grundschuld offiziell aus dem Grundbuch gelöscht wurde, gilt die Immobilie als unbelastet – zumindest in Bezug auf das zuvor abgesicherte Darlehen. Was ändert sich für Sie als Eigentümer? Zunächst einmal bringt die Löschung rechtliche Klarheit: Es bestehen keine Ansprüche mehr zugunsten Dritter, und das Eigentum ist frei von grundbuchlichen Belastungen. Das ist besonders vorteilhaft beim Verkauf der Immobilie, da potenzielle Käufer meist bevorzugt auf ein lastenfreies Objekt zugreifen.
Außerdem ist mit der Löschung der Grundschuld auch keine Wiederverwendung dieser Sicherheit möglich. Wer in Zukunft erneut finanzieren möchte, etwa für Umbauten oder eine neue Immobilie, muss eine neue Grundschuld eintragen lassen – und dafür erneut Notar- und Grundbuchkosten einplanen.
Für Eigentümer bedeutet das: Die Löschung ist ein wichtiger Schritt zur vollständigen finanziellen Unabhängigkeit, bringt aber auch den Verlust einer möglicherweise wiederverwendbaren Sicherheit mit sich. Daher sollte man gut abwägen, ob die Löschung der Grundschuld jetzt wirklich sinnvoll ist – oder ob sie im Grundbuch verbleiben kann, solange keine Nachteile daraus entstehen.
Was ist die Grundschuld und warum wird sie überhaupt eingetragen?
Warum die Grundschuld bei Immobilienfinanzierungen eine wichtige Rolle spielt. Sie stellt eine dingliche Sicherheit dar und wird zugunsten des Kreditgebers, in der Regel einer Bank, im Grundbuch eingetragen. Wenn Sie also ein Haus oder eine Wohnung finanzieren, wird die Grundschuld als Sicherheit für das Darlehen auf Ihrer Immobilie eingetragen.
Der entscheidende Punkt: Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht automatisch an die Restschuld des Kredits gekoppelt. Das bedeutet, sie bleibt bestehen, auch wenn der Kredit längst vollständig zurückgezahlt ist.
Kredit abbezahlt – was bedeutet das für die Grundschuld?
Wenn der Immobilienkredit vollständig abbezahlt wurde, ist der Eigentümer schuldenfrei – aber nicht automatisch frei von Einträgen im Grundbuch. Die Grundschuld bleibt erhalten, bis sie aktiv gelöscht wird.
Deshalb erhalten viele Eigentümer nach der Tilgung des Kredits eine Kredit abbezahlt Bestätigung. Diese bestätigt, dass keine Forderungen mehr gegenüber der Bank bestehen. Doch damit beginnt erst der zweite Schritt: die Löschung der Grundschuld.
Löschungsbewilligung erklärt: Der Schlüssel zur Grundbuchbereinigung
Die Löschung der Grundschuld ist nur mit einer Löschungsbewilligung möglich. Dieses Dokument wird vom bisherigen Kreditgeber, also Ihrer Bank, ausgestellt und erklärt, dass die Bank mit der Löschung der Grundschuld einverstanden ist.
Was ist eine Löschungsbewilligung genau?
Diese Angaben stehen in der Löschungsbewilligung
- Die Erklärung, dass keine Forderung mehr gegen den Darlehensnehmer besteht
- Die Zustimmung zur Löschung der Grundschuld im Grundbuch
- Angaben zum Grundbuchblatt, zur Immobilie und zur eingetragenen Grundschuld
Die Grundschuld Löschungsbewilligung ist zwingend notwendig, um den entsprechenden Grundbucheintrag löschen zu lassen. Ohne sie akzeptiert das Grundbuchamt keinen Antrag auf Löschung.
Besteht eine Pflicht zur Erteilung einer Löschungsbewilligung?
Ja, sobald der Kredit vollständig getilgt wurde, besteht eine Pflicht zur Erteilung einer Löschungsbewilligung. Die Bank darf diese nicht verweigern, wenn keine offenen Forderungen mehr bestehen. Kommt die Bank der Ausstellung nicht nach, sollten Sie diese ausdrücklich anfordern.
Grundschuld löschen oder nicht – was spricht dafür oder dagegen?
Die Frage „Grundschuld löschen oder nicht?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die wir hier gegenüberstellen.
Darum kann sich die Löschung der Grundschuld lohnen
- Der Grundbucheintrag wird bereinigt
- Die Immobilie ist offiziell lastenfrei
- Beim Verkauf entstehen keine Rückfragen oder Verzögerungen
- Sicherheit vor missbräuchlicher Wiederverwendung durch Dritte
Gründe gegen die Löschung:
- Die Grundschuld kann künftig wiederverwendet werden, etwa bei Modernisierungen
- Neue Eintragung wäre mit erneuten Notar- und Grundbuchkosten verbunden
- Die bestehende Grundschuld ist nach Kreditrückzahlung rechtlich inaktiv
Die Entscheidung sollte individuell getroffen werden, wer plant, länger in der Immobilie zu bleiben oder bald neue Finanzierungen anzustreben, kann von einer nicht gelöschten Grundschuld profitieren.
So funktioniert die Löschung der Grundschuld – Schritt für Schritt
Wenn Sie sich entscheiden, die Grundschuld löschen zu lassen, läuft der Prozess in folgenden Schritten ab:
1. Löschungsbewilligung einholen
Nach Rückzahlung Ihres Kredits stellt die Bank die Löschungsbewilligung aus. In manchen Fällen wird diese automatisch versendet, ansonsten muss sie schriftlich angefordert werden.
2. Notar beauftragen
Die Löschung kann nur über einen Notar erfolgen. Er prüft die Unterlagen und reicht den Antrag beim Grundbuchamt ein.
3. Antrag beim Grundbuchamt
Der Notar beantragt die Löschung Grundschuld mit Vorlage der Löschungsbewilligung. Eine direkte Antragstellung durch Privatpersonen ist nicht möglich.
4. Löschung erfolgt
Das Grundbuchamt trägt die Löschung der Grundschuld ein. Danach ist Ihre Immobilie offiziell schuldenfrei, zumindest aus grundbuchrechtlicher Sicht.
5. Löschungsbestätigung erhalten
Nach der Eintragung erhalten Sie vom Notar oder Grundbuchamt eine Löschungsbestätigung – ein Nachweis über die erfolgte Löschung.
Welche Unterlagen werden für die Löschung benötigt?
Diese Unterlagen sind für die Grundschuldlöschung erforderlich:
- Die Löschungsbewilligung
- Ihren Personalausweis
- Ggf. eine Vollmacht, wenn Sie vertreten werden
- Die Grundbuchnummer (wird meist vom Notar abgefragt)
Diese Unterlagen sollten vollständig vorliegen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Wann ist die Grundschuld endgültig gelöscht?
Die Bearbeitung beim Grundbuchamt kann, je nach Region, zwischen 2 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen. In Ballungsräumen kann es auch länger dauern. Wichtig ist: Die Löschung ist nur wirksam, wenn sie auch im Grundbuch vermerkt wurde.
Was kostet die Löschung der Grundschuld?
Die Kosten Grundschuld löschen hängen von der Höhe der eingetragenen Grundschuld ab. Grundlage für die Gebühren sind das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Typische Kostenbestandteile:
- Notarkosten: ca. 0,2 % der eingetragenen Summe
- Gerichtskosten (Grundbuchamt): ähnlich hoch wie die Notarkosten
- Löschungsbewilligung Kosten: je nach Bank 0–30 €
Rechenbeispiel zur Löschung der Grundschuld
Bei einer eingetragenen Grundschuld von 150.000 € können Sie mit Gesamtkosten zwischen 300 und 400 € rechnen. Diese setzen sich aus den Gebühren für Notar und Grundbuchamt zusammen.
Welche Folgen hat die Löschung der Grundschuld?
Sobald die Löschung im Grundbuch erfolgt ist, gilt Ihre Immobilie als grundbuchlich unbelastet. Das bedeutet:
- Sie sind bei einem Verkauf deutlich flexibler
- Es gibt keine Sicherheiten mehr zugunsten Dritter
- Sie benötigen bei einem neuen Kredit wieder eine neue Grundschuldeintragung
Die Löschung bedeutet also mehr Transparenz und Rechtssicherheit – insbesondere beim Verkauf oder bei Nachlassregelungen.
Grundbucheintrag löschen – wichtig für Eigentümer
Der Grundbucheintrag löschen ist für viele Eigentümer eine logische Konsequenz nach der Kreditrückzahlung. Die Bereinigung des Grundbuchs zeigt deutlich, dass die Immobilie schuldenfrei ist – das ist vor allem bei Banken, Käufern oder Behörden relevant.
Wann sollte man die Grundschuld bestehen lassen?
Ein Verzicht auf die Löschung kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:
- Sie planen in naher Zukunft eine weitere Finanzierung (z. B. Umbau, Sanierung)
- Sie möchten eine Anschlussfinanzierung bei derselben Bank
- Die Löschungsgebühren erscheinen Ihnen momentan zu hoch
In solchen Fällen kann es strategisch klug sein, die Grundschuld im Grundbuch stehen zu lassen.
Vorsicht bei geerbten Immobilien oder Trennungen
In diesen Fällen sollten Sie besonders genau hinschauen
- Erbschaften: Die Erben sollten prüfen, ob Grundschulden bestehen und ggf. löschen lassen.
- Scheidungen: Bei der Teilung des Vermögens kann die Grundschuld eine Rolle spielen. Hier ist anwaltliche oder notarielle Begleitung zu empfehlen.
Kann ich die Grundschuld löschen lassen, obwohl ich noch Schulden habe? Nein, erst nach vollständiger Rückzahlung ist die Löschung möglich.
Fazit: Grundschuld löschen lassen oder bestehen lassen – Ihre Entscheidung
Die Entscheidung, ob man die Grundschuld löschen lässt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Wer seine Immobilie verkaufen möchte oder für klare Verhältnisse im Grundbuch sorgen will, sollte die Löschung in Erwägung ziehen. Sie bringt Rechtssicherheit und erleichtert zukünftige Transaktionen.
Wer hingegen weiß, dass er bald wieder finanzieren wird, kann sich die Kosten sparen und die Grundschuld als leere Hülle im Grundbuch belassen, sie ist dann zwar noch eingetragen, aber rechtlich bedeutungslos.
Wichtig ist, die eigene Situation zu kennen, die Kosten der Grundschuld-Löschung realistisch einzuschätzen und den Prozess professionell, idealerweise mit einem Notar oder einem erfahrenen Finanzierungspartner, zu begleiten. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen oder eine unabhängige Einschätzung Ihrer Finanzierungssituation wünschen, bietet Gill Finance kompetente Beratung rund um Immobilienkredite, Umschuldung und Grundbuchfragen.













